Pflichten der Grundstückseigentümer

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen sind. Diese Verpflichtung gilt sowohl für öffentliche als auch für private Abwasseranlagen.

Denn durch Schäden an den Abwasserleitungen, z.B. Bruchstellen oder Wurzeleinwuchs, kann der Ablauf behindert oder sogar völlig blockiert werden. Das Abwasser würde sich in diesem Fall in den Leitungen bis ins Gebäude zurückstauen (Rückstau) und im schlimmsten Fall austreten. Die Abwasseranlage (betroffen wären alle Abläufe: Waschbecken, Toilette, Dusche, Waschmaschine, Geschirrspüler usw.) wäre dann nicht mehr funktionsfähig. Zudem sind schadhafte Leitungen regelmäßig undicht, so dass entweder Abwasser austreten kann (Exfiltration), wodurch der Boden und das Grundwasser verunreinigt werden, oder unverschmutztes Grund- und Quellwasser in die Leitungen eindringen kann (Infiltration), wodurch sich der Betriebsaufwand der Kläranlage erhöht und dessen Reinigungsleistung vermindert.

Die Dichtheit der Abwasseranlage lässt sich nur durch regelmäßige Prüfungen feststellen. Liegt für Ihre Abwasseranlage kein Dichtheitsnachweis vor oder ist dieser schon älter als 20 Jahre, sollten die Abwasserleitungen sobald wie möglich überprüft werden. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik "Dichtheitsprüfung".

Mit dem Dichtheitsnachweis können Sie zudem in Schadensfällen gegenüber der Versicherung oder bei einer vermuteten Verschmutzung von Boden und Grundwasser gegenüber den Ermittlungsbehörden nachweisen, dass Sie Ihren Betreiberpflichten nachgekommen sind.

 

Schau auf die Rohre

Der Freistaat Bayern hat gemeinsam mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und den Fachverbänden der Wasserwirtschaft für den Erhalt der Trinkwasser- und Abwassernetze die Informationskampagne „Schau auf die Rohre“ ins Leben gerufen. Sie soll für die Leitungsinstandhaltung sensibilisieren. Denn im Vergleich zu Schäden auf der Straße, auf Gehwegen oder an Gebäuden sind die Schäden an den Leitungen im Untergrund nicht unmittelbar sichtbar.

Wie die gemeindlichen Wasserwerke untersucht und repariert der Abwasserzweckverband seine Leitungen bereits kontinuierlich. Unser Leitungsnetz befindet sich daher in einem guten Zustand. Unsere Zuständigkeit beschränkt sich jedoch auf den öffentlichen Bereich; auf den Grundstücken sind die Grundstückseigentümer für ihre Leitungen selbst verantwortlich.

Wir möchten alle Grundstückseigentümer in unserem Verbandsgebiet auf die Informationskampagne „Schau auf die Rohre“ aufmerksam machen. Denn von funktionstüchtigen, dichten Leitungen profitiert nicht nur unsere Umwelt sondern auch der Eigentümer selbst. Die Leitungsinstandhaltung dient dem Vermögenserhalt, der Vermeidung von Nutzungsbeeinträchtigungen, der Verhinderung von Schäden am Gebäude und am Grundstück sowie der Aufrechterhaltung des - gegebenenfalls bestehenden - Versicherungsschutzes im Schadensfall.

Weitere Informationen über die PR-Kampagne erhalten Sie im Internet unter www.schaudrauf.bayern.de.