Rückstauschutz

Durch Verstopfungen, Schäden oder aus betriebstechnischen Gründen (z.B. Reinigung, Sanierung) kann es im Kanal zu einem Rückstau kommen. Dabei läuft zuerst der Kanal voll und das Abwasser steigt in den Schächten bis auf Straßenniveau - auch Rückstauebene genannt - an und drückt dann in die Abwasserleitungen der angeschlossenen Grundstücke und Gebäude bis zur Rückstauebene zurück.

Da solche Ereignisse in der Regel unerwartet geschehen und erst sehr spät festgestellt werden, sind alle Anschlussnehmer nach der Entwässerungssatzung verpflichtet, sich selbst gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen.

Empfohlen wird hierbei das Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene eingeleitet wird, über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage in den öffentlichen Kanal einzuleiten. Das Abwasser aus den unteren Geschossen wird dabei über eine Druckschleife über die Rückstauebene gehoben und danach zusammen mit dem Abwasser aus den oberen Geschossen, d.h. oberhalb der Rückstauebene, im natürlichen Gefälle über Sammelleitungen entwässert, wobei die Sammelleitungen in frostsicherer Tiefe aus dem Gebäude zu führen sind.

Durch die Druckschleife kann Abwasser aus dem öffentlichen Kanal, selbst bei einem Ausfall der Hebeanlage, nicht ins Gebäude eindringen. Darin besteht der wesentliche Vorteil im Vergleich zu einer Rückstauklappe. Diese bietet nur einen Schutz, wenn sie regelmäßig gewartet und gereinigt wird. Soweit sie aufgrund einer Störung, durch falsche Bedienung oder wegen mangelnder Wartung nicht richtig schließt oder nicht mehr öffnet, kann das Abwasser entweder trotz Rückstauklappe von außen eindringen oder gerade wegen der Rückstauklappe nicht mehr abfließen und ins Gebäude zurückstauen. Viele Versicherer lehnen aus diesem Grund Rückstauklappen ab.