Alle Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Abwasser ableiten, sind auf Dichtheit zu prüfen. Dazu gehören auch die Leitungen unter der Bodenplatte.
Eine Dichtheitsprüfung der „privaten“ Abwasseranlagen ist durchzuführen:
Hat noch keine Erstprüfung stattgefunden, ist diese alsbald nachzuholen.
Die Anwendung des richtigen Verfahrens für eine Dichtheitsprüfung ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Mit der Durchführung der Dichtheitsprüfung soll in jeden Fall nur ein Unternehmen mit fachlicher Eignung beauftragt werden. Bei der Suche nach geeigneten Unternehmen steht Ihnen bei Bedarf der Zweckverband beratend zur Seite.
Lassen Sie sich durch ein Ingenieurbüro oder durch zertifizierte Kanalsanierungsberater (ZKS-Berater) über die möglichen Sanierungsverfahren beraten. Auf der Grundlage der Erkenntnisse können Sie anschließend ein - oder unterschiedliche - fachlich geeignete Unternehmen mit der Sanierung und der erneuten Dichtheitsprüfung beauftragen. Wir empfehlen Ihnen hierbei immer mehrere Angebote einzuholen, um die Sanierungsmaßnahme möglichst wirtschaftlich durchzuführen.
Für die Prüfung und die ggf. notwendige Sanierung der Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.
Der Dichtheitsnachweis ist bis zur Wiederholungsprüfung aufzubewahren und dem Zweckverband auf Verlangen vorzulegen.